Rechtliches

Dass man Bilder von Menschen nur im Rahmen einer Menschenmenge und solange keiner herabgewürdigt oder lächerlich gemacht wird, ungefragt veröffentlichen darf, weiß ich wohl.
Und wo kein Kläger, da kein Richter - aber da ich die Bilder ja hier mache und nicht in einem Dorf in Burkina Faso, unterlasse ich die Veröffentlichung von Portrait-Bildern natürlich.
Aber wie ist das eigentlich, wenn die betreffenden Personen nur von hinten zu sehen sind? Bzw. so von der Seite, dass sie nicht mehr direkt zu erkennen sind? Darf ich das? Oder müsste ich diejenigen vorher auch fragen?
Weiß da jemand was?

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Paul Auster, Joachim A. Frank
Stadt aus Glas. SZ-Bibliothek Band 6

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